Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Aufgrund der Satzung des BDIU werden Selbstverpflichtungen übernommen, die es für Gläubiger besonders attraktiv machen, mit Mitgliedsunternehmen des BDIU zu arbeiten. Auch bietet der Verband eine Vielzahl konkreter Hilfen für Mitglieder an und fördert zugleich den fachlichen Austausch unter den Inkassobüros und Inkassounternehmen.
Bedingungen
Bedingungen bei Rechtsgeschäften. Hat sich der Käufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird (Eigentumsvorbehalt).
Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie
Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.
Besondere Gerichte
Als besondere Gerichte werden Gerichte der Schifffahrt für die in den Staatsverträgen bezeichneten Angelegenheiten zugelassen.
Betrügerischer Bankrott
Dies ist eine Form der Insolvenz mit besonders großer krimineller Energie. Man spricht hier von einer Insolvenzstraftat wenn der Schuldner oder Geschäftsführer einer GmbH oder dergl. wissentlich um der Zahlungsunfähigkeit noch Rechtsgeschäfte abwickelt die zum finanziellen (Komplettausfall der Forderung) Nachteil eines Dritten entstehen.
Bürgschaft
Die Bürgschaft ist gesetzlich in den §§ 765 – 777 BGB geregelt. Durch die Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger (meistens eine Bank) mit seinem Vermögen einzustehen falls der Hauptschuldner ausfällt bzw. die Verbindlichkeiten nicht mehr bedient. Die Bürgschaftserklärung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Ausnahme bildet der § 350 HGB.
Bundesgerichtshof
Die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die ordentliche streitige Gerichtsbarkeit wird durch Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und durch den Bundesgerichtshof (den obersten Gerichtshof des Bundes für das Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit) ausgeübt. Der Bundesgerichtshof ist Revisionsgericht und zuständig für Entscheidungen der Berufungsgerichte (Landgericht und Oberlandesgericht), sofern die Revision ausdrücklich zugelassen worden ist (§ 543 ZPO). Entscheidungen ergehen durch Zivilsenate, bestehend aus fünf Berufsrichtern.