Justizbehörden
Auskünfte und Akteneinsicht. Länderübergreifendes staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister. bei dem Bundeszentralregister wird ein Zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister geführt. In das Register sind die Personendaten des Beschuldigten und, soweit erforderlich, andere zur Identifizierung geeignete Merkmale, die zuständige Stelle und das Aktenzeichen, die Tatzeiten, die Tatvorwürfe durch Angabe der gesetzlichen Vorschriften und die nähere Bezeichnung der Straftaten, die Einleitung des Verfahrens sowie die Verfahrenserledigungen bei der Staatsanwaltschaft und bei Gericht nebst Angabe der gesetzlichen Vorschriften einzutragen. Die Daten dürfen nur für Strafverfahren gespeichert und verändert werden.