Digitale Signatur

Eine Digitale Signatur wird mittels Einsatzes spezieller Verschlüsselungstechnik erzeugt und ermöglicht dadurch die Überprüfung eines elektronischen Dokumentes auf eventuell erfolgte Manipulationen durch Dritte. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Feststellung der Indentität des Benutzers möglich. Die digitale Signatur hat auch wachsende Bedeutung im Geschäftsverkehr und im Zusammenhang mit dem Forderungsmanagement. Am 22. Mai 2001 ist in Deutschland des “Gesetz über die Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften” in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht den europaweiten Einsatz elektronischer Signaturen. Geregelt wird die notwendige Sicherheitsinfrastruktur für die elektronischen Signaturen, die der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt werden.

Durchsuchung

Durchsuchung bei Zwangsvollstreckung. Richterliche Durchsuchungsanordnung. Die Wohnung des Schuldners darf ohne dessen Einwilligung nur auf Grund einer Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht durchsucht werden, in dessen Bezirk die Durchsuchung erfolgen soll. Dies gilt nicht, wenn die Einholung der Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde.