Die Überwachung und periodische Überprüfung von bereits titulierten Forderungen, wie z. B. Vollstreckungsbescheide oder Gerichtsurteilen, ist ein „Muss“.
Auch wenn Sie schon längst aufgegeben haben, die bisherigen Vollstreckungen nichts gebracht haben, Sie die weiteren Kosten für eine Zwangsvollstreckungoder Schuldnerermittlung vermeiden wollen, übernehmen wir auch so genannte „schwere Fälle“. Das lohnt sich für Sie, denn wir überprüfen kontinuierlich die finanziellen Verhältnisse und den aktuellen Wohnort Ihres Schuldners – wenn nötig bis zu 30 Jahre lang.
Bei Aussicht auf Erfolg werden wir sofort aktiv. D. h. wir schreiben den Schuldner oder die Schuldnerin an, versuchen zunächst eine außergerichliche, ohne Zwangsvollstreckung, einvernehmliche Lösung zu finden und sorgen hier für eine vollständige Befriedigung Ihrer Forderung. Auch wenn es Jahre dauern kann. Sollten die außergerichtliche Maßnahme nicht erfolgsversprechend sein, wird die Zwangsvollstreckung erneut eingeleitet. Überwachungen von bereits titulierten und ausgeklagten Forderungen sind unsere Spezialität.
Fragen Sie uns nach unseren Konditionen und stellen Sie kostenfrei Ihre Anfrage über Titelüberwachung. Noch ein Hinweis: Wir kaufen prinzipiell keine titulierten Forderungen auf.